Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

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Gültig ab 1.6.2022

Anwendungsbereich und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die Monte Tamaro SA, via Campagnole 6, 6802 Rivera erbringt und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend: «Kunde») und der Monte Tamaro SA (nachfolgend: MT).

Sobald der Kunde eine Dienstleistung der MT in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der MT. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der MT oder online bezogen werden.

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen der MT. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil.

Vertragsabschluss

Der Vertrag mit der MT kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer Dienstleistungen der MT zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.

Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der MT (Annahme / Ticketausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung / Anmeldung des Kunden (Antrag / Ticketkauf) zustande.

Vertragsgegenstand

MT verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und / oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit MT berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

Leistungen

MT verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der MT zu erbringen. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.

Alles andere, nicht von der MT produzierte Informationsmaterial und / oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für MT keine Leistungspflicht.

Offerten und Buchungsplattform

Die Annahmefrist für Offerten der MT beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Wenn die Frist an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag abläuft, wird sie auf den nächsten Werktag verschoben. Danach ist MT nicht mehr an die Offerte gebunden. MT behält sich vor, von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten, sofern diese vom Kunden noch nicht bestätigt ist.

Erfolgt die Buchung über eine elektronische Buchungsplattform, gelten zusätzlich die dort publizierten Bestimmungen.

MT behält sich das Recht vor, diese Angebote jederzeit zu ändern.

Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Buchungsbestätigung durch MT und nur gemäss dortigen Konditionen. Vor diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung abgelehnt.

Preise

Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der MT. MT behält sich das Recht vor, einen Tageswechselkurs anzuwenden.

Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben pro Person und inklusive der aktuell gültigen Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden.

Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der MT. Preisänderungen sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ausnahmeregelungen sind im Voraus zu vereinbaren und nur mit schriftlicher Bestätigung seitens MT gültig. MT behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen oder die Hinterlegung der Kreditkartennummer mit Verfalldatum und der Kartenprüfnummer CVC als Garantie.

Bei Bezahlung auf Rechnung (inkl. Teil-, Voraus- oder Akontozahlung) verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag). Einwände gegen die Rechnung sind schriftlich und begründet, innerhalb von 10 Tagen zu erheben (Datum des Poststempels oder der E-Mail).

Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu zahlen. Ab Verzugszeitpunkt ist MT berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.

Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist MT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 9 (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.

MT behält sich vor, im Verzugsfalle die Kosten für Mahnungen, Adressermittlungen und Bonitätsprüfungen einschliesslich der Gebühren eines Rechtsanwalts zu erheben. Bei Insolvenz, Nachlassstundung, Konkurs, etc. ist MT berechtigt, alle erforderlichen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu minimieren und die Guthaben einzutreiben.

Gutscheine

MT-Gutscheine können in der auf dem Gutschein angegebenen MT-Verkaufsstelle oder im Online-Shop shop.montetamaro.ch eingelöst werden. Gutscheine mit einer Gültigkeit von 5 Jahren sowie Geschenkgutscheine oder Gutscheine für andere Sonderaktionen (wie auf den Gutscheinen selbst angegeben) können nicht verlängert werden. Dagegen können gewöhnliche Gutscheine mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren, deren Gültigkeit abgelaufen ist, nur einmal verlängert werden (für eine maximale Gesamtgültigkeit von 5 Jahren) und nur gegen Vorlage eines Kaufbelegs.

Wird der Preis eines Produkts erhöht, muss die Differenz zum Zeitpunkt der Einlösung oder der Verlängerung der Gültigkeit bezahlt werden.

Gutscheine können nicht umgetauscht, eingelöst oder für einen späteren Kauf einer Dienstleistung angerechnet werden.

Bei Verlust oder Diebstahl der Gutscheine besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch MT.

Annullation durch den Kunden

Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der MT möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Diese sind nur nach Rücksprache mit MT und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen oder per eingeschriebenem Brief zurückgeschickt werden.

Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der MT bleiben vorbehalten. Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der MT.

Bei externen Verkaufsplattformen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Diesbezüglich anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Mehrkosten sind durch den Kunden zu tragen.

Bei verspätetem Beginn, Verschiebung oder vorzeitiger Beendigung der Dienstleistung, die der Kunde zu vertreten hat, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. In diesen Fällen sind die MT entstehenden Mehrkosten vom Kunden zu tragen, wobei für die nachfolgend beschriebenen Leistungen folgendes gilt:

a. Online Tickets (E-Tickets), Gutscheine oder Tickets, welche vor Ort gekauft wurden: Nicht stornierbar.

b. Geführte Touren: Nicht stornierbar.

c. Annullierungsbedingungen bei Gruppenreservationen (mehr als 10 Teilnehmer):

-Bis 15 Tage vor der Aktivität: keine Kosten
-14-3 Tage vor der Aktivität: 10%
-bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder no-show: 50%
-Falls die Gruppe ein Reservedatum bestätig hat, gelten diese Annullationsbedinungen nur für das Reservedatum.

d.Teilannullierung von Gruppenreservationen (ab 10 Personen)

Als Teilstornierung einer Gruppenreservierung gilt eine Verringerung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Personen. Wird eine solche Stornierung nicht bis zu 48 Stunden vor der Aktivität mitgeteilt, wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des Preises der gebuchten Leistung fällig.

Rücktritt durch den Kunden

Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.

Rücktritt durch MT

MT kann auch kurzfristig ein Programm absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen (Beispiele Punkt 12) dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5.

MT ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind unter anderem Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der MT nicht beeinflussbare Umstände sowie auch im Falle einer autonomen Entscheidung von MT. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der MT bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.

Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. MT bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

MT kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

-Wenn berechtigte Gründe aufgrund des Verhaltens (insbesondere Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften) oder des psychophysischen Zustands der Teilnehmer vorliegen (Artikel 11).
-Wenn MT feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
-Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der MT, der MT im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.

Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, MT über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der MT und deren Personal strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

Alle Reglemente, wie z.B. Seilpark, Sommerrodelbahn und Tyrolienne, sind integrierender Bestandteil dieser AGB.

Versicherung

MT hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der MT für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass MT ein Verschulden nachweisen muss.

Die Teilnehmer sind durch MT nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

Haftungsbestimmungen

Bei verschuldetem Ausfall kann MT innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet MT maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch MT nach obenstehender AGB Ziff. 11 (Rücktritt durch MT).

MT haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. MT haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden) oder für Unfälle oder Schäden, die sich ausserhalb der angegebenen Öffnungszeiten ereignen, sowie bei vorzeitiger Schliessung von Einrichtungen und Anlagen aufgrund höherer Gewalt.

Werden die Weisungen der MT, des Personals oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens MT.

MT haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.

Beanstandungen

Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der MT mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Kunden allfällige Ansprüche gegenüber den beiden Unternehmen verloren. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.

Bildmaterial

MT behält sich das Recht vor, Bilder oder Videos aller Teilnehmer für jeden rechtmäßigen Zweck zu verwenden, einschließlich z. B. für Zwecke wie Werbung, Illustration, Reklame und Webinhalte. Dieses Einverständnis gilt zeitlich unbeschränkt, kann jedoch vom Kunden jederzeit (mit Wirkung für die Zukunft) schriftlich widerrufen werden. Die Urheberrechte am entstehenden Bildmaterial gehören der Veranstalterin (insb. kein Recht auf Entgelt).

Datenschutz / -verwendung

Einzelne Bereiche der MT-Einrichtungen werden durch CCTV (Videoüberwachung) überwacht. Bei der Erhebung personenbezogener Daten von Kunden sowie beim Einsatz von Videoüberwachung handelt MT im Einklang mit den geltenden Gesetzen.

Verwendung W-LAN

MT bietet ein drahtloses lokales Internetnetzwerk (W-LAN) an. Für die Nutzung desselben gelten zusätzliche Allgemeine Geschäftsbindungen (AGB). Die Nutzung des W-LAN der MT erfolgt auf eigene Gefahr. MT lehnt die Haftung für sämtliche hieraus entstehenden Folgen ausdrücklich ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Nutzern nicht erlaubt ist, das Netz für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen zu nutzen.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen

MT behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und weitere Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Geschäftstätigkeit der MT basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand ist 6802 Rivera, Gemeinde Monteceneri. Es ist der MT freigestellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.

DIENSTLEISTUNGEN DER MT

Arten von Dienstleistungen

Das Angebot der MT umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. „Beförderung“) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“).

In Kabinen, geschlossenen Räumen und allen anderen ausgewiesenen Bereichen ist das Rauchen verboten.

Tickets

Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich MT zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und/oder seines Materials gemäss diesen AGB.

Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets, Tageskarten und Abonnemente (Dauerkarten) sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen.

Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Abonnemente werden nur gegen Vorlage eines Identitätsnachweises umgetauscht.

Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig.

Das Personal von MT ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Personals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.

Gepäck und Materialtransport

Gepäck, wie Rucksäcke, Handtaschen oder kleine Koffer, sowie Rollstühle und Fortbewegungshilfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität werden kostenlos transportiert, sofern diese in die Gondelbahn passen. Der Transport von Materialien und Gütern sowie Sportgeräten wie Mountainbikes oder Gleitschirm stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der MT.

Gegenstände oder Substanzen, die Mitreisende oder andere Kunden beeinträchtigen / stören, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder Schäden verursachen können, werden nicht zur Beförderung angenommen. Gefährliche Gegenstände oder Substanzen sind z. B.: brennbare Flüssigkeiten, Schadstoffe, explosive Stoffe, Waffen usw. (die Liste ist nicht erschöpfend). Die Entscheidung der Mitarbeiter von MT ist endgültig.

MT entscheidet über die Modalitäten des Transports eines Gegenstandes. Die Entscheidung der Mitarbeiter von MT ist endgültig.

Es ist strengstens untersagt, Gegenstände oder Substanzen aus dem Kabinenfenster zu werfen.

MT haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der transportierten Gegenstände.

Fehlverhalten bei Abonnement- und Ticketinhaber

Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann MT ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen.

Wer Anlagen oder Einrichtung der MT verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.

Sämtlichen Personen ist das Betteln, verkaufen von Gegenständen oder Missionieren auf dem Grund und den Anlagen der MT untersagt.

Ticket- / Abonnement-Missbrauch

Im Falle von missbräuchlicher Verwendung von Tickets und Abonnemente werden Massnahmen ergriffen und ein Zuschlag von CHF 50.- bis CHF 250.- erhoben. Insbesondere sind dies:

-Gefälschte oder geklaute Tickets und Abonnemente werden eingezogen.
-Wird ein unübertragbares Ticket oder Abonnement durch einen Dritten benützt, wird das Ticket oder das Abonnement eingezogen und dem Fahrausweisträger gegen Entrichtung einer Konventionalstrafe von CHF 250.- zurückgegeben.
-Wer ohne Ticket oder nur mit einem teilgültigen Ticket die Anlagen benützt, hat den regulären Ticketpreis, sowie zusätzlich eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.- zu entrichten.

Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

Ausschluss vom Transport

MT kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind.

Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 4 Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber).

Ebenfalls können Personen gem. Artikel 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.

Freizeitaktivitäten

Aktivitäten auf Wander- oder Mountainbike-Wegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der MT abgelehnt.

Integrierender Bestandteil dieser AGB sind die jeweiligen Reglemente der einzelnen Aktivitäten wie Adventure Park, Sommerrodelbahn oder Tyrolienne.

Transport von Tieren

In der Regel dürfen Haustiere in den Einrichtungen von MT befördert werden, gegebenenfalls in speziell dafür vorgesehenen Transportmitteln. MT behält sich das Recht vor, den Transport zu verweigern, wenn sie der Ansicht ist, dass das betreffende Tier eine Gefahr darstellen könnte.

MT erhebt eine Gebühr für den Transport von Hunden, welche sich nach deren Grösse richtet. Kleine Hunde mit einer Widerristhöhe von bis zu 30 cm können kostenlos reisen. Größere Hunde müssen den entsprechenden Fahrpreis bezahlen. Darüber hinaus ist der Hundehalter verpflichtet, die geltende Gemeindeverordnung einzuhalten, insbesondere den Hund in öffentlichen Bereichen und den MT-Einrichtungen an der Leine zu führen.

MT behält sich das Recht vor, weitere Massnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Verwendung eines Maulkorbs, falls erforderlich.